Deutsche Tennisschule

"Deutsche Tennisschule" anerkannt von DTB und VDT
Ein Erfolgsrezept
Das Konzept
Boris Becker, Steffi Graf und Michael Stich lösten in den 80er
Jahren einen Tennis-Boom aus, der nicht nur dazu führte, dass
dieser Sport unglaublich populär wurde, sondern auch dazu, dass
immer mehr unseriöse Trainer mit viel zu großen Gruppen
trainierten. Um seriöse Tennisschulen zu schützen und die Qualität
des Trainings auch nach außen deutlich zu machen, trafen sich die
Vizepräsidenten für Lehre und Ausbildung des Deutschen Tennis
Bundes e.V. sowie des Verbandes Deutscher Tennislehrer VDT e.V. und
besprachen ein neues Konzept für ausgewählte Tennisschulen: die
Lizenz "Deutsche Tennisschule anerkannt von DTB/VDT".
Dieses Markenzeichen sollte es den Tennisschulen ermöglichen, sich
öffentlich darzustellen, ohne sie von der eigenen Verantwortung
gegenüber ihren Schülern zu befreien.
Im Konsens wurden fachliche und organisatorische Bedingungen
formuliert und ein Logo für die Außendarstellung entworfen. 1994
wurden die ersten Tennisschulen ausgezeichnet und bis heute haben
etwa 50 Tennisschulen in Deutschland sowie einige
Ferien-Tennisschulen im Ausland die Anerkennung erhalten.
Durch die zu erfüllenden organisatorischen und fachlichen
Bedingungen haben die Schüler die Gewähr, dass sie in diesen
Tennisschulen modernen und qualifizierten Unterricht erhalten
Voraussetzungen
Fachliche Voraussetzungen sind unter anderem:
In der Tennisschule müssen mindestens zwei Lehrkräfte ganzjährig
tätig sein
Der Leiter der Tennisschule muss Mitglied im VDT sein.
Der Leiter muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
Staatlich geprüfter Tennislehrer, VDT-Lizenzierter Tennislehrer,
DTB B- oder A-Trainer, Diplom-Trainer.
Der Leiter muss eine mindestens vierjährige hauptberufliche
Tätigkeit als Tennislehrer/-in oder Trainer/-in nachweisen.
Der zweite Stammtrainer muss mindestens einen DTB C-Trainerschein
nachweisen
Alle weiteren Lehrer müssen eine der gültigen Lizenzen des VDT oder
DTB besitzen oder sich in der Ausbildung zu diesen befinden.
Der Unterricht ist nach den gültigen Richtlinien, Methoden und
Qualitätsstandards (Lehrplänen) des DTB und VDT zu erteilen.
Organisatorische Voraussetzungen (Auszug):
Die Tennisschule muß als Unternehmen geführt werden.
Die Tennisschule muß mittels eines Prospekts und einer Preisliste
ihre Leistungen anbieten.
Der Tennisunterricht muss auf mindestens zwei Plätzen ganzjährig
und wetterunabhängig durchführbar sein.
Der Tennisunterricht muss in angemessenem Rahmen über moderne
Hilfsmittel zur Unterrichtsgestaltung verfügen.
Die ersten Jahre haben gezeigt, dass das Konzept der DTB/VDT
anerkannten Tennisschule von vielen qualifizierten
Tennisschulbetreibern angenommen werden konnte. Für die Kunden ist
es zu einem Markenzeichen geworden.
